Häusliche Krankenpflege Braunschweig

Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause

Häusliche Krankenpflege – auch Behandlungspflege genannt – umfasst alle ärztlich verordneten Pflegeleistungen. Wir führen sie professionell in Ihrem Zuhause durch.

Häusliche Krankenpflege in Braunschweig

Häusliche Krankenpflege Leistungen Braunschweig

Was ist häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege – auch Behandlungspflege oder medizinische Pflege genannt – umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden und zu Hause durchgeführt werden. Dazu gehören z.B. Wundversorgung, Injektionen, Infusionen, Blutabnahme, Katheterpflege und die Überwachung von Vitalzeichen.

Als ambulanter Pflegedienst in Braunschweig führen wir die häusliche Krankenpflege bei Ihnen zu Hause durch. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse auf Basis der ärztlichen Verordnung. So können Sie in vertrauter Umgebung versorgt werden – nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder zur langfristigen Begleitung.

Behandlungspflege zu Hause

Typische Leistungen der häuslichen Krankenpflege

  • Wundversorgung und Druckulkusbehandlung
  • Injektionen und Infusionen
  • Blutabnahme und Vitalzeichenkontrolle
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Medikamentengabe nach Verordnung

Drei Formen häuslicher Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V

Das Sozialgesetzbuch unterscheidet drei Formen der häuslichen Krankenpflege:

1. Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 1 SGB V)

Pflege, die einen Krankenhausaufenthalt vermeidet oder verkürzt. Umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Dauer: bis zu 4 Wochen, in Ausnahmefällen verlängerbar.

2. Sicherungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V)

Behandlungspflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung – z.B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe. Zeitlich nicht begrenzt, solange eine ärztliche Verordnung vorliegt.

3. Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V)

Kurzzeitige Pflege bei schwerer Krankheit, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt. Dauer: bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall.

Kostenübernahme: Alle drei Formen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für die Sicherungspflege (häufigste Form) ist kein Pflegegrad erforderlich – nur eine ärztliche Verordnung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer Krankenkasse.

Häusliche Krankenpflege FAQ

Häufige Fragen

Wer übernimmt die Kosten?

Die häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde.

Wie erhalte ich die Verordnung?

Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt die Verordnung aus. Mit dieser Verordnung können Sie uns kontaktieren – wir übernehmen die Abrechnung mit der Kasse.

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