Pflegeberatung Kostenlos Braunschweig
Was ist Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung unterstützt pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bei allen Fragen rund um die Pflege. Sie ist kostenlos und soll Orientierung im oft undurchsichtigen System der Pflegeversicherung geben. Ob es um den Antrag auf einen Pflegegrad geht, um die Wahl des richtigen Pflegedienstes oder um die Finanzierung von Leistungen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Als ambulanter Pflegedienst in Braunschweig kennen wir die Abläufe, die Anträge und die Leistungen aus der Praxis. Wir beraten Sie neutral und unverbindlich – auch wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, welchen Pflegedienst Sie wählen möchten. Unser Ziel ist, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.
Pflegeberatung Leistungen
Themen der Pflegeberatung
- •Pflegegrad beantragen: Antragstellung, Begutachtung und Widerspruch
- •Pflegeleistungen: Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
- •Finanzierung: Was übernimmt die Pflegekasse? Eigenbeteiligung, Zusatzleistungen
- •Hilfsmittel: Anträge für Rollstuhl, Pflegebett, Barrierefreiheit
- •Wahl des Pflegedienstes: Worauf achten? Verträge, Leistungsumfang
- •Entlastungsleistungen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege
- •Pflege zu Hause vs. Pflegeheim: Vor- und Nachteile, Übergang
Antrag Pflegegrad Braunschweig
Pflegegrad beantragen – wir unterstützen Sie
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt zu Leistungen aus der Pflegeversicherung. Viele Menschen sind unsicher, wie sie den Antrag stellen und was bei der Begutachtung wichtig ist. Wir erklären Ihnen den Ablauf, helfen bei der Formulierung und können Sie auf das Gespräch mit dem Gutachter vorbereiten.
Falls Ihr Pflegegrad abgelehnt wurde oder Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, beraten wir Sie auch zu Widerspruchsverfahren. Oft lohnt sich ein Widerspruch – die richtige Argumentation kann zu einer höheren Einstufung führen.
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Diese Pflichtberatung soll die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und pflegende Angehörige unterstützen. Wird die Beratung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
| Pflegegrad | Beratungseinsatz | Pflegegeld/Monat | Kosten für Sie |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Freiwillig, halbjährlich | – | Kostenlos |
| Pflegegrad 2 | Pflicht, halbjährlich | 332 € | Kostenlos |
| Pflegegrad 3 | Pflicht, halbjährlich | 573 € | Kostenlos |
| Pflegegrad 4 | Pflicht, vierteljährlich | 765 € | Kostenlos |
| Pflegegrad 5 | Pflicht, vierteljährlich | 947 € | Kostenlos |
Wichtig: Die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sind für Sie kostenlos – die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Einsatz halbjährlich Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir führen den Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause durch und dokumentieren ihn für Ihre Pflegekasse.
Pflegeberatung FAQ
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Kostet die Pflegeberatung etwas?
Nein, unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Pflegeberatung wird von der Pflegeversicherung gefördert.
Kann ich beraten werden, wenn ich noch keinen Pflegedienst habe?
Ja, unsere Beratung ist unabhängig davon, ob Sie bereits einen Pflegedienst haben oder noch suchen. Wir informieren Sie neutral.
Wie vereinbare ich einen Beratungstermin?
Rufen Sie uns einfach an unter 0157 749 13 345 oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir vereinbaren einen Termin – auch bei Ihnen zu Hause.
