Behandlungspflege Braunschweig
Was ist medizinische Pflege?
Die medizinische Pflege, auch Behandlungspflege oder häusliche Krankenpflege genannt, umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden müssen. Als ambulanter Pflegedienst in Braunschweig führen wir diese Leistungen professionell und zuverlässig bei Ihnen zu Hause durch.
Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder zur langfristigen Begleitung – unser geschultes Pflegeteam übernimmt die medizinische Versorgung in vertrauter Umgebung. Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde.
Häusliche Krankenpflege Leistungen
Unsere Leistungen in der medizinischen Pflege
- •Wundversorgung: Professionelle Wundpflege, Druckgeschwür-Behandlung und Kompressionsverbände
- •Injektionen: Subkutane, intramuskuläre und intravenöse Verabreichung von Medikamenten
- •Infusionen: Intravenöse Infusionstherapie und Portpflege
- •Blutabnahme: Blutentnahme für Laboruntersuchungen
- •Blutdruck- und Blutzuckermessung: Regelmäßige Vitalzeichenkontrolle
- •Katheterpflege: Blasenkatheter-Wechsel und -Pflege
- •Stomaversorgung: Versorgung von künstlichen Ausgängen
- •Medikamentengabe: Sorgfältige Verabreichung nach ärztlicher Verordnung
Ambulante Pflege Medizinisch Braunschweig
Warum Sabur für Ihre Behandlungspflege?
Als ambulanter Pflegedienst in Braunschweig verbinden wir medizinische Expertise mit menschlicher Zuwendung. Unser Pflegefachpersonal verfügt über die erforderlichen Qualifikationen für alle Leistungen der Behandlungspflege. Wir koordinieren eng mit Ihrem behandelnden Arzt und passen unsere Versorgung flexibel Ihren Bedürfnissen an.
Besonders wichtig ist uns die interkulturelle Kompetenz. Wir bieten Pflege in Deutsch, Türkisch und Englisch – damit Sie sich auch bei medizinischen Themen wohl und verstanden fühlen. Die Kosten der Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse auf Basis der ärztlichen Verordnung.
Behandlungspflege Antrag Braunschweig
So erhalten Sie medizinische Pflege – Schritt für Schritt
- 1Ärztliche Verordnung: Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege gemäß § 37 SGB V aus. Darauf stehen die benötigten Leistungen und die Häufigkeit.
- 2Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an (0157 749 13 345) oder senden Sie uns die Verordnung per E-Mail. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
- 3Genehmigung: Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
- 4Pflegebeginn: Nach Genehmigung starten wir die Versorgung – flexibel nach Ihrem Zeitplan. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Gut zu wissen: Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V ist zuzahlungsfrei. Die Erstverordnung gilt bis zu 14 Tage. Bei längerfristigem Bedarf stellt Ihr Arzt eine Folgeverordnung aus. Ein Pflegegrad ist für die Behandlungspflege nicht erforderlich – die Verordnung des Arztes reicht aus.
Medizinische Pflege FAQ
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Wer übernimmt die Kosten für Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Es fallen keine Zuzahlungen an.
Kommt die Pflege zu mir nach Hause?
Ja, wir führen alle Leistungen der medizinischen Pflege bei Ihnen zu Hause durch. So bleiben Sie in vertrauter Umgebung.
Wie oft kann die Pflege kommen?
Die Häufigkeit richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. Diese kann von mehrmals täglich bis zu einzelnen Terminen pro Woche reichen.
